Die Gemeinde Wolsdorf gibt hiermit gemäß § 8 des Nds. Straßengesetzes bekannt, dass eine Teilfläche der öffentlichen Straße "Katerstieg" in der Flur 7, Flurstück 34/37, Gemarkung Wolsdorf, entwidmet wird.
Die Entwidmung soll erfolgen, da diese Teilfläche veräußert werden soll.
Die Bekanntmachung ersetzt und erübrigt die Feststellung der Beteiligten und deren gesonderte Unterrichtung.
Mit Rechtskraft der Entwidmung verliert die betroffene Fläche den Status einer öffentlichen Straße und kann einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Die Entwidmung tritt mit dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, sofern keine Einwendungen erhoben werden.
Susanne Dammeyer Sabine Siegmund
Gemeindedirektorin Bürgermeisterin