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Aktuelles

Öff. Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung Warberg

Erste Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Ersten Nachtragshaushaltssatzung

1. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Warberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Warberg in der Sitzung am 06.06.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit der Nachtragshaushaltssatzung wird der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, geändert.
Einzelne Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 2

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 714.389 Euro um 550.000 Euro erhöht und damit auf 1.264.389 Euro neu festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

Warberg, 06.06.2024

Der Bürgermeister
gez. Klaus Dieter Blohm
(Klaus Dieter Blohm)

 

2. Bekanntmachung der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Warberg

2.1 Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

2.2 Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs 2. NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Helmstedt am 25.07.2024 unter dem Aktenzeichen 20-15-00/025 erteilt worden

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 S. 3 NKomVG

vom 01.08. bis 09.08.2024

nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer 05355/697-30 in der Samtgemeindeverwaltung, Steinweg 15, 38373 Süpplingen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Warberg, den 31.07.2024

Der Bürgermeister
gez. Klaus Dieter Blohm
(Klaus Dieter Blohm)