Erste Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Ersten Nachtragshaushaltssatzung
1. Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süpplingen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Süpplingen in der Sitzung am 11.06.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit der Nachtragshaushaltssatzung wird der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, geändert.
Einzelne Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen werden nicht geändert.
§ 2
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigungen wird nicht geändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 1.273.370 Euro um 1.400.000 Euro erhöht und damit auf 2.673.370 Euro neu festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
Süpplingen, den 11.06.2024
Der Gemeindedirektor
gez. Andreas Kühne
(Andreas Kühne)
2. Bekanntmachung der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süpplingen
2.1 Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
2.2 Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Helmstedt am 25.07.2024 unter dem Aktenzeichen 20-15-00/021 erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 S. 3 NKomVG
vom 01.08. bis 09.08.2024
nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer 05355/697-30 in der Samtgemeindeverwaltung, Steinweg 15, 38373 Süpplingen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Süpplingen, den 31.07.2024
Der Gemeindedirektor
gez. Andreas Kühne
(Andreas Kühne)