Die Bundesregierung hat beschlossen auch Menschen mit Öl- und Pelletheizungen von den gestiegenen Kosten zu entlasten. Noch können jedoch keine Anträge gestellt werden.
Die Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung ist derzeit noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern, die für die Auszahlung zuständig sind. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium teilte dazu mit:
„Das Antragsverfahren soll überwiegend als Online-Verfahren gestaltet werden. Daneben soll aber auch (für Einzelfälle) die Möglichkeit geschaffen werden, den Antrag schriftlich zu stellen. In jedem Fall ist ein Online-Rechner vorgesehen, damit alle Antragstellenden schon vorab ermitteln können, ob eine Antragstellung überhaupt erfolgreich wäre, sprich: Es für sie oder ihn eine Unterstützungszahlung geben würde. Wir wollen spätestens am 1. April 2023 starten.“
Da es noch keine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gibt, bei wem und wie die Hilfen beantragt werden können, ist derzeit weder beim Landkreis, noch bei den kreisangehörigen Gemeinden eine Antragstellung möglich.
Der Landkreis Helmstedt bittet daher von Anfragen dazu abzusehen. Sobald es neue Informationen zum Antragsverfahren gibt, werden sie auf der Homepage des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, des Landkreises und über die Medien bekannt gegeben.
Text von der Landkreis Helmstedt Website Noch keine Anträge auf Zuschuss für Öl- und Pelletheizkosten möglich | LK Helmstedt (landkreis-helmstedt.de)