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Aktuelles

Nicht zugestellte Jahresbescheide

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass es bei der Versendung bzw. Zustellung der Jahres- und Vorausveranlagungsbescheide für 2024 bzw. 2025 zu erheblichen Schwierigkeiten gekommen ist.

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen, die bisher noch keinen Bescheid erhalten haben, werden daher gebeten, eine entsprechende Email mit der Anschrift des betroffenen Grundstücks und Angabe des Kassenzeichens an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

Hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de

Die fehlenden Bescheide werden dann zeitnah übersandt.

Alternativ können die Bescheide auch telefonisch (05351/121-2517, -2515 oder -2514) oder während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr) persönlich in der Unteren Abfallbehörde, Charlotte-v-Veltheim-Weg 5 angefordert werden. Dabei kann es jedoch aufgrund des hohen Aufkommens zu Wartezeiten kommen.

Aufgrund der dargestellten Situation, wird für die erste Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren (15.02.2025) keine Mahnung erfolgen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Umweltamtes unter der Rufnummer 05351/121-2517 sowie der Email-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.