In der Zeit vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedsstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus der Samtgemeindeverwaltung Süpplingen
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Samtgemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/ informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder bei der Samtgemeinde Nord-Elm in Süpplingen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt